Elektrifizierung der Tiefgarage – Schritt für Schritt zur Ladeinfrastruktur im Stockwerkeigentum

Tiefgarage elektrifizieren – Ladeinfrastruktur im STWEG

Elektrifizierung der Tiefgarage – Schritt für Schritt zur Ladeinfrastruktur im Stockwerkeigentum

In jeder Stockwerkeigentümergemeinschaft (STWEG) stellt sich früher oder später die Frage: Wie finanzieren wir zukünftige Investitionen in unser gemeinsames Eigentum? Die Antwort ist in der Regel der Erneuerungsfonds – ein Instrument zur langfristigen Werterhaltung der Liegenschaft. Die Liegenschafter erklären, warum ein gut geplanter Erneuerungsfonds nicht nur sinnvoll, sondern auch unverzichtbar ist.

Mit der zunehmenden Verbreitung von Elektrofahrzeugen gewinnt die Frage nach Lademöglichkeiten im Mehrfamilienhaus immer mehr an Bedeutung. Besonders im Stockwerkeigentum stellt die Elektrifizierung von Tiefgaragen jedoch nicht nur eine technische, sondern auch eine rechtliche und organisatorische Herausforderung dar.

Die Liegenschafter zeigen, worauf Eigentümergemeinschaften achten müssen – und wie sich Ladeinfrastruktur vorausschauend, fair und nachhaltig umsetzen lässt.

Warum braucht es eine gemeinsame Lösung?

Einzelne Eigentümer, die ihr Elektroauto in der Tiefgarage laden möchten, stossen schnell auf Grenzen:
Die vorhandene Elektroinstallation ist meist nicht für hohe Dauerlasten ausgelegt.
Die bauliche Anpassung betrifft oft gemeinschaftliche Bereiche.
Ohne Koordination droht eine technische Überlastung oder Ungleichbehandlung.

Deshalb braucht es ein Ladekonzept, das auf die gesamte Gemeinschaft ausgerichtet ist – sowohl technisch als auch finanziell.

Rechtlicher Rahmen: Was ist erlaubt?

Laut Art. 647e ZGB (seit 2023 in Kraft) haben Stockwerkeigentümer grundsätzlich das Recht, eine Ladeinfrastruktur einzurichten, sofern dadurch die gemeinschaftlichen Interessen nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.

In der Praxis bedeutet das:

  • Der Einbau erfordert eine Zustimmung der Eigentümergemeinschaft, meist mit qualifizierter Mehrheit (Mehrheit der Kopfstimmen und der Wertquoten).
  • Massnahmen, die gemeinschaftliche Anlagen betreffen (z.B. Verteilleitungen, Zählerschrank), müssen von der STWEG bewilligt und geregelt werden.
  • Der Zugang zum Stromnetz darf nicht blockiert oder einseitig verbaut werden – Zukunftsoffenheit ist Pflicht.

Der Weg zur Ladeinfrastruktur – Schritt für Schritt

  1. Bedarfsanalyse & Grundsatzentscheid
    Wie viele Stellplätze sollen kurz- bis mittelfristig elektrifiziert werden? Reicht eine Lösung für einzelne Ladestationen oder ist eine skalierbare Gesamtlösung sinnvoll?
  2. Ladekonzept & technische Machbarkeit
    Ein Elektroplaner oder darauf spezialisierter Anbieter erstellt ein Konzept:

    • Lastmanagement
    • Stromversorgung & Zählerlösung
    • Abrechnungssystem
    • bauliche Voraussetzungen
  3. Finanzierung & Kostenverteilung
    • Grunderschliessung (z.B. Hauptleitung, Lastmanagement, Verteiler) wird meist gemeinschaftlich finanziert.
    • Einzelne Ladepunkte und deren Betrieb trägt in der Regel der jeweilige Nutzer.
    • Wichtig: frühzeitige Definition im Reglement oder einer Nutzungsvereinbarung.
  4. Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung
    Je nach Umfang ist eine qualifizierte Mehrheit nötig – wir unterstützen Sie dabei mit verständlicher Vorbereitung und professioneller Moderation.
  5. Umsetzung & Betreuung
    Die Umsetzung erfolgt durch Fachbetriebe. In der Regel wird auch ein Betreiberkonzept vereinbart (z.B. mit einem externen Abrechnungspartner).
  • Wichtige Fragen, die früh geklärt werden sollten
  • Wer zahlt was?
    Wie werden Grundausbau und individuelle Installationen fair verteilt?
  • Wie wird abgerechnet?
    Eigene Stromzähler, zentrale Abrechnung oder pauschale Verrechnung?
  • Was passiert bei Mieterwechsel oder Verkauf?
    Wie bleibt die Nutzung übertragbar und nachvollziehbar geregelt?
  • Gibt es Förderbeiträge?
    In vielen Kantonen und Gemeinden können Fördermittel beantragt werden – wir beraten Sie gerne dazu.

Fazit: Zukunftssicher dank gemeinsamer Planung

Die Elektrifizierung der Tiefgarage ist keine Modeerscheinung – sie wird zum zentralen Bestandteil moderner Immobilienbewirtschaftung. Wer frühzeitig klare Strukturen schafft, sichert die Nutzbarkeit für alle, schützt die Substanz der Immobilie und fördert das harmonische Zusammenleben in der Gemeinschaft.

Die Liegenschafter unterstützen Eigentümergemeinschaften im gesamten Prozess – von der Bedarfsanalyse über den Eigentümerbeschluss bis zur technischen Umsetzung.

Sie planen die Elektrifizierung Ihrer Tiefgarage?
Wir begleiten Sie mit Fachwissen, Praxisnähe und einem strukturierten Vorgehen – sprechen Sie mit uns für eine unverbindliche Beratung.

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