STWEG-Reglement: Rechte, Pflichten & Ordnung

Erstverwaltung STWEG im Limmattal & Raum Adliswil

STWEG-Reglement: Rechte, Pflichten & Ordnung

Das Stockwerkeigentümerreglement bildet das rechtliche Rückgrat einer jeden Eigentümergemeinschaft. Es regelt nicht nur die Rechte und Pflichten der einzelnen Eigentümer, sondern legt auch den Umgang mit den gemeinschaftlichen Anlagen und Sonderrechten fest. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Inhalte ein solches Reglement umfasst, wie es sich von der Hausordnung sowie der Nutzungs- und Verwaltungsordnung unterscheidet und welche formellen Voraussetzungen für Änderungen bestehen.

Inhalte des Stockwerkeigentümerreglements

Das Reglement ist ein detailliertes Dokument, das den rechtlichen Rahmen für das Zusammenleben in einer Eigentümergemeinschaft setzt. Es enthält unter anderem:

  • Rechte und Pflichten:
    Jedes Mitglied der Gemeinschaft hat bestimmte Nutzungsrechte an den gemeinschaftlichen Anlagen und trägt gleichzeitig finanzielle und pflegerische Pflichten – etwa bei der Instandhaltung von Gärten, Tiefgaragen oder weiteren gemeinschaftlichen Bereichen.
  • Sonderrechte und Nutzungsansprüche:
    Das Reglement definiert, welche Sonderrechte einzelnen Eigentümern zustehen – beispielsweise private Gartenanteile oder exklusive Nutzungsrechte an bestimmten Flächen.
  • Kostenverteilung und Erneuerungsfonds:
    Die anteilige Kostenverteilung erfolgt in der Regel nach den Wertquoten der einzelnen Einheiten. Der Erneuerungsfonds – empfohlen mit 10% des Gebäudeversicherungswerts – wird oft über 20 Jahre mit 0,5% jährlich aufgebaut.
  • Verwaltungsaufgaben:
    Die Aufgaben der Verwaltung – z.B. Jahresrechnung, Vorschüsse, Betriebskostenabrechnung – sind klar geregelt und bilden die Grundlage für eine transparente Bewirtschaftung.
  • Versammlungs- und Beschlussfassungsregeln:
    Das Reglement definiert, wann und wie Versammlungen stattfinden, wie eingeladen wird (oft 14 Tage im Voraus) und welche Mehrheiten für Entscheidungen notwendig sind – von einfacher Kopfmehrheit bis hin zur qualifizierten Mehrheit.

Hausordnung vs. Nutzungs- und Verwaltungsordnung

Neben dem Reglement spielen zwei weitere Dokumente eine zentrale Rolle im Alltag der Gemeinschaft:

Hausordnung:

Sie regelt die praktische Ordnung im Gebäude – z.B. über

  • Ruhezeiten (z.B. Nachtruhe ab 22 Uhr)
  • Nutzung von Tiefgarage, Aufzug oder Besucherparkplätzen
  • Verhalten im Treppenhaus oder Umgang mit Haustieren
  • Müllentsorgung und Sauberkeit

Nutzungs- und Verwaltungsordnung:

Diese ergänzt das Reglement und regelt unter anderem:

  • Sorgfältigen Umgang mit gemeinschaftlichem Eigentum
  • Lagerungsvorschriften (z.B. brennbare Gegenstände in der Tiefgarage)
  • Verwaltungspflichten und -prozesse
  • Versammlungsorganisation inklusive Fristen und Ablauf

Erstellung und Änderung des Reglements

  • Erstellung:
    In der Regel wird das Reglement durch die Ersteller oder Bauherrschaft in Zusammenarbeit mit einem Notariat erstellt und bei der Gründung der Eigentümergemeinschaft vorgelegt.
  • Änderung:
    Änderungen sind grundsätzlich möglich, erfordern aber meist eine qualifizierte Mehrheit in der Versammlung sowie eine öffentliche Beurkundung. Dies schützt die Stabilität der Gemeinschaftsordnung und die Interessen aller Eigentümer.

Praktische Tipps für Eigentümergemeinschaften

  • Regelmässig überprüfen:
    Passen die Regelungen noch zu Ihrer heutigen Wohnsituation? Überarbeitungen können sinnvoll sein, sollten aber stets geordnet erfolgen.
  • Klare Kommunikation:
    Transparenz ist zentral – informieren Sie rechtzeitig und offen über wichtige Themen.
  • Sorgfältige Dokumentation:
    Belege, Investitionen und Beschlüsse sollten strukturiert archiviert werden – für Klarheit, Nachvollziehbarkeit und steuerliche Zwecke.
  • Fachliche Unterstützung einholen:
    Bei komplexen Sachverhalten oder Unsicherheiten lohnt sich der Einbezug von Fachpersonen – etwa von Immobilienverwaltungen oder juristischen Beratern.

Fazit

Ein gut strukturiertes Reglement, ergänzt durch eine alltagstaugliche Hausordnung und eine durchdachte Verwaltungsordnung, ist die Basis für ein geregeltes, nachhaltiges Miteinander in der Stockwerkeigentümergemeinschaft.

Die Liegenschafter unterstützen Eigentümergemeinschaften bei der Erarbeitung, Überprüfung und Anwendung dieser Regelwerke – mit Erfahrung, Fachwissen und dem Blick für das Ganze.

Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine persönliche Beratung? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung – professionell, nah und lösungsorientiert.

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